Nein. In Genf ist der GEAK (CECB) für den Verkauf eines Objekts nicht obligatorisch, anders als in anderen Westschweizer Kantonen. Der Kanton schreibt hingegen die Berechnung des Wärmeverbrauchsindex (IDC) für Wohngebäude mit mindestens fünf Wärmebezügern vor. Der GEAK bleibt nützlich, um die Käuferschaft zu informieren und bestimmte Fördergelder zu erhalten.