Ja, aber in Genf ist der Verkauf einer vermieteten Wohnung durch das LDTR (Genfer Gesetz über Abbruch, Umbau und Renovation von Wohnbauten) geregelt: Dessen Artikel 39 macht die Veräusserung einer von einem Mieter bewohnten Wohnung bewilligungspflichtig, und diese Regeln wurden kürzlich geändert. Je nach Situation (bewohnte Wohnung, freie Wohnung oder Verkauf an den eigenen Mieter) ändert sich das Vorgehen. Diesen Punkt prüfen wir schon bei der Bewertung: Ihr Makler sagt Ihnen von Anfang an, was möglich ist, in welcher Frist und zu welchen Bedingungen. Renditeliegenschaften folgen eigenen Regeln.