Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das dem Eigentümer, der seine Wohnung selbst bewohnt, zugerechnet und zu seinem steuerbaren Einkommen addiert wird; im Gegenzug sind die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten abziehbar. Seine Abschaffung wurde in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025 angenommen und tritt am 1. Januar 2029 in Kraft. Bis dahin bleibt er steuerbar.