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Welche Steuer zahlen Sie auf den Gewinn aus Ihrem Verkauf (die IBGI)?

In Genf wird der Grundstückgewinn separat besteuert, zu einem Satz, der mit der Besitzdauer sinkt: 50 % unter 2 Jahren, dann 40 %, 30 %, 20 %, 15 %, 10 % ab 10 Jahren und 2 % nach mehr als 25 Jahren.

Die Antworten erscheinen auf Französisch.

In Genf wird der Grundstückgewinn separat besteuert, zu einem Satz, der mit der Besitzdauer sinkt: 50 % unter 2 Jahren, dann 40 %, 30 %, 20 %, 15 %, 10 % ab 10 Jahren und 2 % nach mehr als 25 Jahren. Doch der Satz sagt nicht alles: Entscheidend für die Steuer ist die Bemessungsgrundlage. Der Gewinn wird berechnet nach Abzug der beim Kauf bezahlten Handänderungssteuer und Gebühren, der dokumentierten wertvermehrenden Arbeiten und der beim Verkauf bezahlten Maklerprovision. Und nach zehn Jahren Besitz bietet das Gesetz eine oft entscheidende Option: als Erwerbswert den Steuerwert von vor zehn Jahren, erhöht um 30 %, anzurechnen, auf Antrag, nie von Amtes wegen. Ein reales Beispiel aus unseren Dossiers: eine Wohnung, gekauft für CHF 1'462'000, zehn Jahre später für CHF 2'190'000 wiederverkauft. Nach dem Bruttotarif: CHF 68'290 Steuern. Mit korrekt ausgeübter Option: rund CHF 24'400, also 3,6 % des tatsächlichen Gewinns, weit entfernt von den ausgewiesenen 10 %. Beim Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes erlaubt die Ersatzbeschaffung zudem einen Steueraufschub. Bei uns wird die IBGI schon bei der Bewertung berechnet, auf Ihre genaue Situation: Hier entscheidet sich oft ein Teil Ihres Nettoverkaufserlöses.

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